Abofallen gehören mittlerweile zu den größten Ärgernissen im Internet!
Die schlimmsten Abzockerseiten zeigen wir hier! Die Abzocker Seiten gelten für alle Deutschsprachigen Länder. Meiden sie diese Internetangebote! Es kann sehr teuer werden...
WOT (Web of Trust) ist eine kostenlose Browser-Erweiterung, die auf jeden PC gehört. Das kleine Tool zeigt neben der Adressleiste an, wie seriös die besuchte Webseite ist. Ein Ring in Ampelfarben gibt Auskunft.
>> Download WOT für Internet Explorer [934 KB]
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>> Download WOT für Firefox [722 KB]
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Auf dieser Seite stellen wir immer wieder neue Abzockseiten vor. Ein Besuch lohnt also ab und zu. Wer auf einen Abzocker hereingefallen ist kann sich mit diesem Musterschreiben wehren!
Die schlimmsten Abzockseiten
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Das müssen sie wissen
Angebot eingehend prüfen - Generell sollte man vor einer Registrierung immer die Geschäftsbedingungen des Angebots prüfen. Den Link zu den AGB muss man bei den Abzock-Seiten oft erst ausgiebig suchen. Er befindet sich meist dezent platziert am Seitenrand.
>>> Download Tipps der Verbraucherzentrale Baden-W. [476 KB]
(PDF-Datei)
Schriftlichen Widerspruch verfassen - Nach Erhalt der Rechnung sollten Betroffene der Forderung schriftlich widersprechen. "Am Besten per Einschreiben mit Rückschein", so Beraterin Elsbeth Noatzsch von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. "Mit dem Rückschein gilt das Einschreiben als zugestellt und der Widerspruch ist damit wirksam."
Vorgang dokumentieren - Eine Internetseite, die heute noch juristisch zweifelhaft ist, kann morgen schon so geändert sein, dass sie vor Gericht seriös wirkt. Deshalb raten Verbraucherschützer dazu, die Seite sofort nach Erhalt einer Forderung per Screenshot oder Ausdruck mit Datum zu dokumentieren.
Bei Mahnverfahren Einspruch einlegen - Üblicherweise lassen die dubiosen Anbieter ihre Forderungen nach dem Widerspruch fallen. Manche Firmen leiten aber auch ein Mahnverfahren ein, um die Opfer unter Druck zu setzen. Bei einem Mahnverfahren wird nicht gerichtlich geprüft, ob die Forderung zulässig ist. Deshalb sollten Betroffene auch gegen dieses Verfahren sofort Einspruch einlegen. Auf ein mögliches Gerichtsverfahren lassen sich die wenigsten der Anbieter ein.
Nicht auf Vergleich einigen - Sollte es dennoch zu einem Verfahren kommen, sollten Betroffene keinen Vergleich mit dem Anbieter eingehen. Wer sich etwa auf Ratenzahlungen einlässt, erkennt die Forderung als rechtmäßig an und muss zahlen. Spätestens jetzt sollte jedoch auch ein Anwalt eingeschaltet werden.
Diese Webseiten sollten sie meiden
proinkasso.de, tattoo-freunde.de, meine-grafiken.de,








